Die für die Aufnahme notwendigen Formulare erhalten Sie hier:
Die Aufnahme in unserem Haus der Christliche Gefährdetenhilfe Hoffnung e.V. ist
freiwillig. Voraussetzung für die Aufnahme ist die reguläre Haftentlassung oder
Therapieende. Über die Aufnahme und Entlassung entscheidet der Vorstand der Christlichen
Gefährdetenhilfe Hoffnung e.V.. Die einzige Bedingung an den Gast ist sein Wunsch, von
seinen Problemen freizukommen und das Einhalten folgender Regelungen:
1. Der Tagesablauf der Gemeinschaft ist verpflichtet für alle. Es wird erwartet, dass
außer im Falle von höherer Gewalt – der Rehabilitand an allen Aktivitäten der Gruppe
teilnimmt, wie z.B. bei Mahlzeiten, Arbeitseinsätzen, Freizeitgestaltung,
Versammlungen, Gottesdienste etc.
2. Der Rehabilitand hat den Anweisungen der Leitung des Zentrums folge zu leisten und
bereit zu sein, auf seine Mitbewohner zu hören und Rücksicht zu nehmen.
3. Dem Gast wird eine aufsichtsführende Person an die Seite gestellt, welche ihn zu jeder
Zeit begleitet.
4. In den ersten Monaten steht der Rehabilitand unter Kontaktsperre. Es sind weder
Telefonanrufe noch Briefkontakte erlaubt. Über Einzelfälle entscheidet der Vorstand.
5. Besuche ohne vorherige Anmeldung und Erlaubnis sind nicht gestattet.
6. Jeglicher Konsum sowie die Weiterreichung von Drogen, Ersatzdrogen und
Medikamenten ( außer vom Arzt verordnete ) wird auf keinem Fall gestattet.
7. Jeglicher Nikotin- und Alkoholgenuss ist strengstens untersagt. Die Einhaltung dieser
Regel ist der erste Schritt zur Rehabilitation.
8. Der Gast gibt sein Einverständnis darüber, sich bei seiner Aufnahme in unserem Haus
einer vollständigen Untersuchung seiner Person sowie seines Besitzes zu
unterzeichnen.
9. Während der Rehabilitation ist der Besitz von Geld nicht erlaubt. Es wird bei der
Aufnahme zur Verwahrung abgegeben ( evtl. auch Wertsachen ) und bei Bedarf
wieder zugeteilt.
10. Bei der Aufnahme müssen Angaben gemacht werden über alle anstehenden
Gerichtsverfahren sowie über den sozialen Stand und die Familiensituation.
11. Wir weisen darauf hin, dass wir uns rechtlicher ( außer im Falle einer
Kontaktaufnahme mit dem Bewährungshelfer oder Betreuter ) und sozialer Probleme
des Rehabilitanden erst nach den ersten sechs Monaten seines Aufenthaltes annehmen.
12. Es muss freie Auskunft über vorhandene Krankheiten gegeben werden,
insbesondere über ansteckende.
13. Bei minderjährigen Personen ist die Genehmigung der Eltern für die Aufnahme
erforderlich.
14. Der Rehabilitand verpflichtet sich, ein Aufnahmedokument zu unterzeichnen, in
welchem er sich im Falle einer Krankheit oder eines Unfalles dazu verpflichtet,
keinerlei Ansprüche gegenüber der Christlichen Gefährdetenhilfe Hoffnung
e.V. geltend zu machen.
15. Vor dem Eintritt sollte die Frage der Krankenversicherung geklärt sein.
16. Beim Eintritt in unsere Gefährdetenhilfe können keine elektrischen Geräte wie
Fernseher, Radios, Walkman, Kassettenspieler, keine nicht christlichen
Veröffentlichungen wie Bücher, Zeitschriften etc. und keine Waffen mitgebracht
werden.